KALENDER

BÜRGER GEMEINDE


 
Die Bürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 
Organe
a) Bürgergemeindeversammlung
b) Bürgerrat
c) Rechnungsrevisoren

 
Befugnisse
a) Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht
b) Verwaltung des bürgerlichen Armengutes und der Bürgerlöser
c) Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des in ihrem Eigentum stehenden Vermögens
d) Zustimmung zur Veräusserung, Verpfändung und dauernden Belastung von Grundstücken, welche schon am 01. September 1874 zum Nutzungsvermögen der Gemeinde gehört haben oder als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind
e) Festsetzung der Taxen für den Mitgenuss am Nutzungsvermögen der Gemeinde

 
Die Bürgergemeinde ist erreichbar unter:

 
Bürgergemeinde Jenins
Bürgerpräsident Hans Peter Lampert
Pramalinis
7307 Jenins
Telefon: 081 302 12 30
Mail: hp.lampert@bluewin.ch
 Link:                 www.buergergemeinde-jenins.ch

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