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Sachkundenachweis für Hundehalter

 

Mit der neuen Tierschutzverordnung vom 1. September 2008 sind folgende Änderungen betreffend der Hundehaltung mit einer Übergangsfrist bis 1. September 2010 eingeführt worden:

  1. Theoretischer Sachkundenachweis
  2. Alle Hundehalter, die einen Hund neu erwerben, müssen vor Erwerb des Hundes einen theoretischen Sachkundenachweis über die Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen. Von dieser Pflicht ausgeschlossen sind Hundehalter, die nachweisen können, dass sie bereits vor dem 1. September 2008 Hunde gehalten haben.

  3. Praktischer Sachkundenachweis
  4. Jeder Hundehalter muss mit einem nach dem 1. September 2008 erworbenen Hund innerhalb eines Jahres einen praktischen Sachkundenachweis über das kontrollierte Führen des Hundes in Alltagssituationen absolvieren.

  5. Gewerbemässige Hundezuchten / Hundehorte / Spazierdienste
  6. Personen, die gewerbemässig Hunde züchten (mehr als drei Würfe pro Jahr) oder betreuen, müssen über eine vom BVET anerkannte fachspezifische be-rufsunabhängige Ausbildung verfügen und sind meldepflichtig.

Die aktuell zugelassenen Ausbildungsstätten in der Region können über die folgende Internetseite gefunden werden: http://bvet.bytix.com/plus/trainer/

Die Kontrolle der Hundehaltung wurde durch das kantonale Veterinärgesetz den Gemeinden übertragen. Ab dem 1. September 2010 wird die Gemeindeverwaltung alle Hundehalter auf das Vorhandensein der Sachkundeausweise kontrollieren. Wir bitten alle Hundehalter, die seit dem 1. September 2008 einen Hund erworben haben, bis spätestens 31. Dezember 2010 eine Kopie des entsprechenden Sachkundeausweises auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.





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