Ordentliche Steuern natürliche Personen
Der Steuerfuss der Gemeinde Jenins beträgt 93 % der einfachen Kantonssteuer.
Quellensteuer
Wir verweisen auf die separate Seite "Quellensteuer".
Liegenschaftensteuer
Die Liegenschftensteuer beträgt 1 ‰ des Steuerwertes der Liegenschaft.
Handänderungssteuer
Der Steuersatz der Handänderungssteuer beträgt 2 % des Veräusserungspreises.
Grundstückgewinnsteuer
Die Gemeinde-Grundstückgewinnsteuer entspricht zu 100 % der kantonalen Steuer.
Erbschafts- / Schenkungs- / Vorempfangssteuer
Die Gemeinde Jenins kennt nur die Seitenerbschaftssteuer.
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