Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern. Sie konstituiert sich selbst.
Aufgaben
- Die Geschäftsprüfungskommission prüft spätestens nach jedem Jahresabschluss die Rechnungs- und Geschäftsführung der Gemeinde auf ihre Rechtmässigkeit. Sie erstattet der Gemeindeversammlung schriftlich Bericht und stellt Antrag.
- Die Geschäftsprüfungskommission ist befugt, vom Gemeindevorstand Akten und Stellungnahmen einzuverlangen und in sämtliche Akten der Gemeinde Einsicht zu nehmen, sofern diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Bedeutung sind.
- Die Geschäftsprüfungskommission kann bei allen Geschäften Mitglieder des Vorstandes oder anderer Behörden zu ihren Sitzungen einladen. Diese haben der Geschäftsprüfungskommission alle notwendigen Auskünfte zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu erteilen. Sie sind befugt, ihre Mitarbeitenden zur Beratung beizuziehen.
- Die Geschäftsprüfungskommission kann dem Gemeindevorstand den Antrag stellen, die Ausübung der Rechnungsprüfung einer aussenstehenden, im öffentlichen Finanz- und Rechnungswesen sachkundigen Revisionsstelle zu übertragen.
- Über Feststellungen von untergeordneter Bedeutung können die Geschäftsprüfungskommission und die externe Revisionsstelle dem Gemeindevorstand einen internen Bericht erstatten