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Beglaubigungen

Im Geschäftsverkehr wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften oder Dokumenten (wie Abschrift, Fotokopien) verlangt. Zuständig für Beglaubigung von Unterschriften sowie Fotokopien sind patentierte Notare, Regionalnotare, Grundbuchverwalter sowie Gemeindeschreiber.

Bei Beglaubigung einer Unterschrift ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Gemeindeverwaltung unter Identitätsnachweis (ID, Reisepass oder Ausländerausweis) nötig. Die unterzeichnende Person bringt die Unterschrift in Anwesenheit der Beglaubigungsperson an oder muss die Unterschrift gegenüber der Beglaubigungsperson als die eigene anerkennen.

Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.

Wir empfehlen eine telefonische Voranmeldung.

Romina Abrecht
Gemeindeschreiberin
081 300 41 50
romina.abrecht@jenins.ch

Rita Bucher (bis 31.08.2024)
Gemeindeschreiberin
081 300 41 50
rita.bucher@jenins.ch

Apostillen / Legalisationen

Für Überbeglaubigungen, sogenannte «Apostillen / Legalisationen», ist die Standeskanzlei Graubünden zuständig.

Standeskanzlei Graubünden
Beglaubigungen
Reichsgasse 35
Postfach
7001 Chur

Preis

Beglaubigung einer Unterschrift CHF 30, jede weitere Unterschrift zusätzlich CHF 10 auf dem gleichen Akt.

Beglaubigung Übereinstimmung einer Kopie für die erste Seite CHF 20, jede weitere Seite zusätzlich CHF 5.