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Kommissionen

Die Bau-, Geschäftsprüfungs- und Schulkommission werden von der Gemeindeversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt analog dem Gemeindevorstand vier Jahre und beginnt ebenfalls am 1. Mai.
Die anderen Gremien werden als beratende Kommissionen oder Arbeitsgruppen vom Gemeindevorstand eingesetzt. Deren Rechte und Pflichten können in einem Pflichtenheft geregelt werden.