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Todesfall

Todesfälle in der Gemeinde sind in jedem Falle von den Angehörigen innert 2 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Jenins zu melden. Bei einem Todesfall in der Gemeinde Jenins wird das Original der Todesbescheinigung benötigt, welche durch den Arzt ausgestellt wird.

Nehmen Sie bitte auch mit der Gemeindeverwaltung Jenins Kontakt auf, wenn eine Angehörige mit Wohnsitz in Jenins ausserhalb der Gemeinde Jenins stirbt.

Weitere Informationen können Sie aus dem unten aufgeführtem Dokument «Wenn ein Leben endet – was tun?» entnehmen.

Unterlagen

Wenn ein Leben endet – was tun? [pdf, 145 KB]

Gesetze

Reglement Bestattungs- und Friedhofwesen [pdf, 3.0 MB]