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Debitoren- und Kreditorenverarbeitung samt Inkasso

Debitorenbuchhaltung

Die Debitorenbuchhaltung als Teil der Finanzbuchhaltung enthält alle Geschäftsvorfälle, die mit Debitoren (Kunden) im Zusammenhang stehen. Sie umfasst die Rechnungsstellung, Verbuchung, Nachführung Finanzbuchhaltung und das Inkasso von sämtlichen Forderungen (wie Gebühren, Steuern, Abgaben, etc.).

Inkasso

Die Debitorenverwaltung prüft den Zahlungseingang ausstehender Forderungen, mahnt ausstehende Zahlungen regelmässig und trifft die nötigen Inkassomassnahmen bei säumigen Kunden.

Sie kann in begründeten Fällen Zahlungserleichterungen bewilligen. Einen Rechtsanspruch darauf kann nicht geltend gemacht werden. Bei Zahlungserleichterungen können Verzugszinsen anfallen.

Kreditorenbuchhaltung

Als Teilbereich der Finanzbuchhaltung umfasst diese die laufende Leistungsabwicklung zwischen Gemeinde und ihren Gläubigern. Die eingehenden Rechnungen werden geprüft, visiert, verbucht und beglichen.

Gesetze

Richtlinien der Finanzkommission [pdf, 2.8 MB]