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Steuern

Kommunales Steueramt

Das kommunale Steueramt ist für die Erhebung der Einkommens- und Vermögenssteuern von sekundär steuerpflichtigen Personen sowie für die Handänderungssteuern zuständig.

Steuerverwaltung des Kantons Graubünden

Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden durch den Steuerkommissär veranlagt. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an die zuständige Person (auf der Veranlagung ersichtlich).

Für die Quellen-, Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuer ist die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden zuständig.

Gesetze

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