Steuern
Kommunales Steueramt
Das kommunale Steueramt ist für die Erhebung der Einkommens- und Vermögenssteuern von sekundär steuerpflichtigen Personen sowie für die Handänderungssteuern zuständig.
Steuerverwaltung des Kantons Graubünden
Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden durch den Steuerkommissär veranlagt. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an die zuständige Person (auf der Veranlagung ersichtlich).
- Unselbständige Personen:
Lisa Tuena
081 257 33 60
lisa.tuena@stv.gr.ch
- Selbständige Personen:
Mario Niederberger
081 257 33 92
- Landwirte:
Marianne Tarnutzer
081 257 34 04
Für die Quellen-, Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuer ist die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden zuständig.
- Quellensteuer:
081 257 34 92
- Grundstückgewinnsteuer:
081 257 34 28
- Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer:
081 257 34 28
Gesetze
- Steuergesetz der Gemeinde Jenins [pdf, 3.6 MB]
- Steuergesetz des Kantons Graubünden
- Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern
- Hundesteuer [pdf, 1.3 MB]