Steuerregister
Das Steueramt führt die Register für die Einkommens- und Vermögenssteuer, amtlichen Werte sowie der Liegenschaftssteuer. Zur Registertätigkeit gehören auch die Abklärungen zum steuerlichen Wohnsitz.
Die im Steuerregister aufgeführten Angaben und Werten unterliegen dem Steuergeheimnis. Auskünfte dürfen nur an Personen erteilt werden, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Auskunft geltend machen können oder wenn die steuerpflichtige Person eine schriftliche Einwilligung erteilt hat (z.B. Vollmacht).