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Inkasso

Die Debitorenverwaltung prüft den Zahlungseingang ausstehender Forderungen, mahnt ausstehende Zahlungen regelmässig und trifft die nötigen Inkassomassnahmen bei säumigen Kunden.

Sie kann in begründeten Fällen Zahlungserleichterungen bewilligen. Einen Rechtsanspruch darauf kann nicht geltend gemacht werden. Bei Zahlungserleichterungen können Verzugszinsen anfallen.

Gesetze