Ratengesuche Gemeindesteuern
Sie haben die Möglichkeit, beim Steueramt schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch mit den genauen Angaben der betroffenen Rechnung können Sie per Post, E-Mail oder direkt über den Online-Schalter einreichen.
Ohne einen konkreten Vorschlag über die Ratenhöhe und die Zahlungstermine, kann das Gesuch nicht bewilligt werden.