AMICUS Hundedatenbank
Hunde müssen in der Schweiz mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Der Hund wird mit dieser Mikrochipnummer in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert und dem Hundebesitzer zugewiesen.
Innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung des Hundes, muss dieser bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Für die Registrierung benötigen Sie den Tierhalter-/Impfausweis des Hundes.
Falls Sie erstmals einen Hund halten, muss die Gemeindeverwaltung für den Besitzer ein Benutzerkonto in der Hundedatenbank AMICUS erstellen. Nach der Registrierung durch die Gemeindeverwaltung, erhalten Sie per Post die Zugangsdaten zum AMICUS. Danach müssen die Daten Ihres Hundes mit Ihren Halterdaten verknüpft werden. Dies kann durch den alten Besitzer oder durch den Tierarzt gemacht werden.