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Handlungsfähigkeitszeugnis

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass Sie laut der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nordbünden handlungsfähig sind. Dieses erhalten Sie, wenn Sie in Jenins Ihren Wohnsitz haben, volljährig und zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht verbeiständet sind.

Ansprechbehörde

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nordbünden
Gäuggelistrasse 1
7002 Chur
 081 257 49 70

Links

KESB Nordbünden