Handlungsfähigkeitszeugnis
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass Sie laut der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nordbünden handlungsfähig sind. Dieses erhalten Sie, wenn Sie in Jenins Ihren Wohnsitz haben, volljährig und zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht verbeiständet sind.
Ansprechbehörde
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Nordbünden
Gäuggelistrasse 1
7002 Chur
081 257 49 70