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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe umfasst die persönliche und materielle Hilfe. Die Betreuung und Beratung von Hilfesuchenden erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Sozialdienst des Kantons Graubünden. Das Sozialamt der Gemeinde ist für die materielle Sozialhilfe zuständig, die sich nach dem Gesetz über die Unterstützung Bedürftiger bemisst.

Am Anfang ist die Beratung durch den Regionalen Sozialdienst Landquart. Diese Fachpersonen stellen Antrag an das Sozialamt Jenins. Das Sozialamt prüft und entscheidet über die Gesuche um materielle Sozialhilfe.

Die Aufteilung zwischen Beratung und Leisten von materieller Hilfe bleibt bis zum Abschluss bestehen.

Beratung und Gesuche:

Regionaler Sozialdienst Prättigau, Herrschaft und Fünf Dörfer
Bahnhofplatz 3B
7302 Landquart
081 257 66 23
rsd.landquart@soa.gr.ch

Ansprechperson materielle Sozialhilfe:

Romina Abrecht 
Gemeindeschreiberin
081 300 41 50
romina.abrecht@jenins.ch

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