Alimentenbevorschussung
Wenn Unterhaltsbeiträge für Kinder nicht, unvollständig oder unregelmässig bezahlt werden, können Unterhaltsbeiträge bevorschusst werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unterhaltsbeiträge für Ehegatten werden nicht bevorschusst.
Das Sozialamt Jenins, bestehend aus dem Ressortchef Soziales und der Gemeindeschreiberin, beurteilt die Gesuche um Alimentenbevorschussung.
Ansprechperson Alimentenbevorschussung:
Romina Abrecht
Gemeindeschreiberin
081 300 41 50
romina.abrecht@jenins.ch