Hinweis zur Revision Ortsplanung - aktuelle Planungszone
An der Gemeindeversammlung vom 30. Oktober 2023 wurde die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt mit
- Baugesetz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000, Dorf
- Genereller Gestaltungsplan 1:1'000, Dorf
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000, übriges Gemeindegebiet
- Genereller Erschliessungsplan 1:2'000, Verkehr Dorf
- Genereller Erschliessungsplan 1:2'000, Ver- und Entsorgung Dorf
- Genereller Erschliessungsplan 1:10'000, übriges Gemeindegebiet
Diese erwähnten Planungsmittel sind in der Genehmigungsphase bei der Regierung Graubündens. Bis zum Inkrafttreten der revidierten Planungsmittel gilt eine gesetzliche Planungszone, bei der nichts unternommen werden darf, was die neue Planung erschwerden oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (Art. 21 Abs. 2 KRG).
Wir empfehlen, bei grösseren Bauvorhaben diese bei der Baukommission anzumelden. Für Auskünfte steht Baukommissionpräsident Roland Joos (bau@jenins.ch) gerne zur Verfügung.
Dokumente (Stand Genehmigungsverfahren):
- Baugesetz [9.1 MB]
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000, Dorf [8.7 MB]
- Genereller Gestaltungsplan 1:1'000, Dorf [8.9 MB]
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000, übriges Gemeindegebiet [13.8 MB]
- Genereller Erschliessungsplan 1:2'000, Verkehr Dorf [23.1 MB]
- Genereller Erschliessungsplan 1:2'000, Ver- und Entsorgung Dorf [23.0 MB]
- Genereller Erschliessungsplan 1:10'000, übriges Gemeindegebiet [10.6 MB]
- Planungs- und Mitwirkungsbericht [19.7 MB]