Zählung leer stehender Wohnungen
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinde, die mit Stichtag 1. Juni 2026 leer stehenden Wohnungen zu zählen.
Wir bitten alle Eigentümer, Hausverwaltungen, Architekten usw. alle leer stehenden sowie zur Vermietung oder zum Verkauf bereit stehenden Wohnungen spätestens bis 7. Juni 2026 schriftlich, telefonisch (Telefon 081 300 41 50) oder per E-mail (sonja.rutz@jenins.ch) der Gemeindekanzlei Jenins zu melden.