Informationsschreiben teilweise Befreiung der Feuerwehrersatzabgabe 2026
Seit dem 1. Januar 2022 beträgt die Feuerwehrersatzabgabe 300 CHF pro Jahr/Pflichtiger. Pflichtig sind Personen ab dem 21. Lebensjahr bis und mit 45. Lebensjahr (Jahrgänge 1981-2005).
Für Personen in Ausbildung (Lehre, Studium) reduziert sich die Ersatzabgabe, jedoch nur bei Einreichung einer Ausbildungs-/Studienbestätigung, auf 150 CHF pro Jahr/Pflichtiger. Die Ausbildungs-/Studienbestätigung muss jedes Jahr neu eingereicht werden. Wir bitten die Lehrlinge und Studenten, eine solche Bestätigung bis am 18. September 2026 einzureichen (E-Mail an gemeinde@jenins.ch).