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Wassersparmassnahmen

Aufgrund der anhaltenden Hitze, Trockenheit und ausbleibenden Niederschläge gehen die Quellschüttungen der Wasserversorgung Jenins zurück. Die Trinkwasserversorgung ist dadurch zunehmend belastet.

Gestützt auf Art. 8 und Art. 10 des Wasserreglements der Gemeinde Jenins ist die Gemeinde bei Wasserknappheit berechtigt, die Wasserverwendung einzuschränken. Gemäss Art. 22 ist die Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten für private Zwecke grundsätzlich untersagt.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, den Wasserverbrauch auf das Notwendige zu beschränken:

  • Das Bewässern von Kulturland, Reben und Rasenflächen mit Trinkwasser ist untersagt.
  • Poolfüllungen und das Waschen von Autos mit Trinkwasser ist untersagt.
  • Wasser im Haushalt sparsam verwenden und nicht unnötig laufen lassen.
  • Wasserhähne, Leitungen und Spülkästen auf Undichtigkeiten kontrollieren.
  • Waschmaschinen und Geschirrspüler nur voll beladen laufen lassen.
  • Kurz duschen statt baden.

Die öffentlichen Brunnen werden aufgrund der aktuellen Wasserknappheit vorübergehend abgestellt.

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe und den verantwortungsvollen Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser.

 

Wasserversorgung Jenins

Jenins, 11.08.26